Im Bereich Inklusion in der Schule und beim Übergang in den Beruf wirken verschiedene Rechtsbereiche zusammen, was zu einer gewissen Unübersichtlichkeit führen kann. Im Folgenden ein erster
Überblick, der jedoch nicht alle Details enthalten kann und will.
Die UN-Behindertenrechtskonvention und das deutsche Grundgesetz sind übergeordnet und für Deutschland rechtlich
verbindlich. Dann folgen die deutschlandweit gültigen Gesetze und Verordnungen, d. h. die verschiedenen
Sozialgesetzbücher oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und letztendlich die für die Bundesländer spezifischen Regelungen, wie zum Beispiel das Hessische Schulgesetz und seine Verordnungen. Somit ist die rechtliche Ausgangssituation in den verschiedenen Bundesländern nicht exakt gleich.
Für alle Bundesgesetze empfehlen wir die offizielle Seite:
www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html
Die Suchfunktion ist nicht besonders komfortabel, aber hier erhält man den aktuellen Gesetzestext.
Für Hessen empfehlen wir die Datenbank „Hessenrecht“
www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/search
1) Völkerrecht und Grundgesetz
Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Diskriminierungsverbot im Deutschen Grundgesetz und im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Hier klicken!
2) Sozialrecht und weiteres Bundesrecht
Einige Teilaspekte aus den Sozialgesetzbüchern und das Berufsbildungsgesetz: Hier klicken!